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Liebe/Lieber {ANREDE[salutation:short|de]} {NAME},

 

gerne möchten wir Sie an unsere Veranstaltung "Mein Wille zählt" erinnern und Sie herzlich dazu einladen. Hier werden Ihre Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament beantwortet.

24. Mai 2022, 17.00 Uhr

im Festsaal der CS Pramergasse
Pramergasse 7, 1090 Wien

Neu: Hybridveranstaltung
Aufgrund von COVID bieten wir diese Veranstaltung sowohl vor Ort als auch als Onlineveranstaltung an. Vor Ort gilt FFP2 Maskenpflicht.

Möchten Sie an der Veranstaltung teilnehmen, bitten wir Sie, sich bis 19. Mai 2022 anzumelden:
event@cs.at oder 01/717 53 3130

Testamentratgeber

Mein Wille lebt weiter!

Es ist empfehlenswert, sich Gedanken über die Zukunft zu machen und wichtige Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln.
Mit einem Testament – also Ihrem letzten Willen – haben Sie die Chance vorzusorgen.

Mit diesem Ratgeber möchten wir Sie dabei unterstützen und Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Testament und Legat beantworten. 

Gleich hier zum Download oder kostenlos zum Bestellen.

Über uns

Die CS Caritas Socialis begleitet und unterstützt Menschen am Beginn und am Ende des Lebens. Bekannt ist die CS Caritas Socialis für ihre spezialisierten Angebote für an Demenz bzw. Multiple Sklerose erkrankte Menschen, die stationäre Kurz- und Langzeitpflege, sowie für das CS Hospiz Rennweg, wo unheilbar kranke Menschen bis zuletzt individuell betreut werden.

Wieso an uns spenden?

Am Anfang und am Ende des Lebens braucht der Mensch besonderen Schutz. Mit Ihrer Hilfe schenken Sie Kindern eine glückliche Zukunft sowie hochbetagten und chronisch kranken Menschen professionelle Pflege und Betreuung. Unheilbar kranken Menschen wird im CS Hospiz Rennweg ein Sterben in Würde und Geborgenheit ermöglicht. Ihre Spende trägt Früchte!

Für ein persönliches Gespräch wenden Sich sich an:

Sr. Susanne Krendelsberger CS
Stiftungsvorstand, Generalleiterin
susanne.krendelsberger@cs.at
+43 (0)1 717533-100

Ihr Wille lebt weiter!

Wichtige Entscheidungen müssen reifen und zu Lebzeiten getroffen werden.

Kennen Sie schön unseren Testamentsrechner?Er informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge und über die Höhe des Vermögens, über das Sie bei Errichtung eines Testaments unter Berücksichtigung der Pflichtteile frei verfügen können. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder oder deren Nachkommen, der/die Ehepartner/-in bzw. der/die eingetragene Partner/-in. 
 

Mit herzlichsten Grüßen,

Sabina