Spendenabsetzbarkeit NEU 2017

Sie wollen Ihre Spende steuerlich geltend machen?

Ab 1.1.2017 gilt die automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben (gesetzliche Änderung). Nicht mehr Sie als Spender/Spenderin, sondern wir als Spendenempfänger müssen die Spenden an das Finanzamt melden. Die Daten werden automatisch in Ihre (Arbeitnehmer*innen-) Veranlagung übernommen.

Was müssen Sie als Spenderin/Spender tun?
Möchten Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen, benötigen wir Ihr Geburtsdatum und Ihren Vor- und Nachnamen (analog zum Meldezettel). Möchten Sie Ihre Spenden nicht steuerlich absetzen, müssen Sie nichts unternehmen.

Tragen Sie bitte Ihre Daten unten in das Formular ein oder melden Sie diese an johannes.pollaschek@cs.at oder 01/717 53-3134.

Mit der Bekanntgabe stimmen Sie der automatischen Übermittlung zu, ein Widerruf ist jederzeit formlos möglich

 
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichfelder.

 










 

Fragen & Antworten

Welche Spenden sind von der Steuer absetzbar?
Sie können alle Spenden absetzen, die Sie an eine der spendenbegünstigten Organisationen, wie der CS Caritas Socialis Privatstiftung, gespendet haben. Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier (Die Caritas Socialis ist unter dem Suchbegriff CS Caritas Socialis Privatstiftung zu finden: Reg.Nr.: SO-1285)

Datensicherheit
Ihre persönlichen Daten und die Spendensumme werden von uns in verschlüsselter Form an das Finanzamt übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Ihr Datenschutz ist gesichert.

Richtige Schreibweise
Wichtig ist, dass Sie uns Ihren Namen so angeben, wie dieser am Meldezettel steht. Nur so kann eine reibungslose Übermittlung der Daten sicher gestellt werden.

Kontrolle
Wenn Sie einen FinanzOnline-Zugang haben, können Sie dort ab März des Folgejahres die für Sie angegebene Spendensumme einsehen. Wenn Sie keinen FinanzOnline-Zugang haben, können Sie Ihre steuerlich absetzbaren Spenden in Ihrem Steuerbescheid sehen.

Wie viel erhalten Sie durch die Spendenabsetzbarkeit von Ihrer Spende vom Finanzamt zurück?
Das ist abhängig von der jeweiligen Steuerklasse (zwischen 25 und 55 Prozent)
Beispiel: Wenn Sie 100 Euro spenden möchten, können Sie aufgrund der Spendenabsetzbarkeit nun beispielsweise 150 Euro spenden. 50 Euro erhalten Sie von Ihrem Finanzamt zurück (Durchschnittssteuersatz von 33%)

 

 

Information Button

Weiter Informationen zur Spendenabsetzbarkeit bietet das Bundesministerium für Finanzen (Spendenservice) sowie der Fundraising Verband Austria (FAQs zur Spendenabsetzbarkeit)

Informationsfolder des Bundesministeriums


Kontakt
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Ungargasse 64-66, Stiege 4 / TOP 302, 1030 Wien
Sabina Dirnberger
Mag. MBA Sabina Dirnberger-Meixner

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

CS Ungargasse
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01/71753-3131 • 0664 5486424
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